Die Kanzlei für Solarenergierecht und EEG bietet fundierte Rechtsberatung und -vertretung im Bereich Photovoltaik und EEG. Rechtsanwalt Dr. Thomas Binder berät seit mehr als zwanzig Jahren regenerative Stromerzeuger und Unternehmen der Solarbranche. Er kennt die technischen und betriebswirtschaftlichen Hintergründe einer Solarinvestition ebenso wie die Geschäftspraxis zwischen Netzbetreibern, Anlagenbetreibern und Photovoltaik-Fachfirmen.
Kanzlei für Solarenergie-Recht und EEG
Kanzlei für Solarenergie-Recht prüft Pachverträge für Freiflächen-PV
Der Bundesgerichtshof hat im März 2025 klargestellt: Nutzungsverträge für Windparks gelten als Mietverträge – und eine ordentliche Kündigung durch den Eigentümer ist auch vor Inbetriebnahme regelmäßig ausgeschlossen (Urteil vom 12. März 2025 Aktenzeichen XII ZR 76/24). Das Urteil ist auf PV-Freiflächenanlagen ebenso anwendbar. Rechtsanwalt Dr. Thomas Binder ordnet das Urteil ein und zeigt, was Grundstückseigentümer nun bei Laufzeit- und Kündigungsregelungen beachten sollten.
Fehler vermeiden beim Volleinspeisungsbonus
Die Tücken von Photovoltaik-Nutzungsverträgen
Die Rechnungen sind (fast) alle bezahlt. Die Kredite müssen bereits getilgt werden. Die PV-Anlage aber wird und wird nicht fertig. Der Netzanschluss kommt nicht zustande und die PV-Anlage kann keinen Strom einspeisen. Die Anfragen des nervösen Kunden an das Solarunternehmen werden nicht mehr beantwortet.
Was kann der Kunde jetzt tun? Welche Ansprüche hat er? W ann lohnt sich eine Klage? Und wie hoch sind ihre Risiken?
Rechtsanwalt Dr. Binder gibt in einem Fachbeitrag für die Zeitschrift Photovoltaik wichtige Tipps für Betroffene.
Einstweiliger Rechtsschutz für PV-Betreiber
Die sieben häufigsten Fehler beim Erwerb von PV-Anlagen
Dienstbarkeiten übertragbar
Der Kauf von PV-Anlagen zusammen mit Batteriespeicheranlagen ist inzwischen ein gängiges Geschäftsmodell. Oftmals wird die Wirtschaftlichkeit der PV-Anlage gesteigert, weil die Ersparnisse des Betreibers durch verringerten Stromverbrauch größer sind als die potenzielle Vergütung des eingespeisten Solarstroms. Falls in derartigen Konstellationen Probleme beim Speicher oder der PV-Anlage auftreten, stellt sich die Frage, ob der Anlagenbetreiber zwei oder fünf Jahre Zeit hat, gerichtliche Maßnahmen einzuleiten, bevor seine Ansprüche gegen den Verkäufer verjähren. Mit diesem Problem hatte sich das Oberlandesgericht Brandenburg in einer Entscheidung vom 10. Juli 2025 (Aktenzeichen 10 U 27/25) auseinanderzusetzen.
Keiner will, dass es nach der Errichtung einer Photovoltaikanlage zum Streit kommt. Aber wie können Streitigkeiten am Besten vermieden werden? Neben guter Beratung und einer Topleistung spielen auch die Verträge mit dem Kunden eine große Rolle. Sind streitanfällig Punkte dort geregelt, so kann von vorneherein eine unangenehme Auseinandersetzung vermieden werden. Und im schlimmsten Fall hilft ein guter Vertrag auch bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Rechtsanwalt Dr. Binder hat Tipps für Solarteure parat.