Kanzlei für Solarenergie-Recht

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)


Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt, unter welchen Voraussetzungen eine Anlage zur Gewinnung erneuerbarer Energien an das Netz angeschlossen wird und welche Vergütung der Netzbetreiber für den Strom  bezahlt. Wer in Photovoltaik-Anlagen investieren will, muss seine Rechte kennen. Denn nicht immer machen es die Energieversorger den Anlagenbetreibern einfach. Im Folgenden erhalten Sie aktuelle Informationen über Rechte und Pflichten des Betreibers einer Solaranlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz.


Am 30.06.2011 hat der Bundestag die Änderung des EEG mit Wirkung zum 01.01.2012 beschlossen. Der Bundesrat hat keine Einwände gegen die Änderungen erhoben. Die Clearingstelle EEG informiert Sie hier über die EEG-Novelle 2012.


Hier finden Sie das Erneuerbare-Energien-Gesetz in seiner aktuellen Fassung.


Entscheidung der Clearingstelle zum Eigenverbrauch veröffentlicht (PDF-Datei)
Mit einer Empfehlung vom 29.09.2011 hat die Clearingstelle EEG Fragen zum Eigenverbrauch von Solarstrom gemäß § 33 Abs. 2 EEG beantwortet. Unter anderem ging es um die Zulässigkeit der Speicherung des Stroms und um den Wechsel vom Eigenverbrauch zur Volleinspeisung.

Urteil des OLG Hamm zur Bestimmung des Netzverknüpfungspunkts (PDF-Datei)
Mit Urteil vom 03.05.2011 (I-21 U 94-10) hat das OLG Hamm einen Netzbetreiber zum Schadensersatz verurteilt, der einen falschen Netzverknüpfungspunkt ausgewiesen hat. Für PV-Anlagenbetreiber, die hohe Netzanschlusskosten hatten, sollte dies Anlass sein, mögliche Schadensersatzansprüche zu prüfen.

Gebäude-Vergütung für PV-Anlagen (PDF-Datei)
In einer Entscheidung vom 09.02.2011 (VIII 35/10) hat der Bundesgerichtshof sich zur Frage geäußert, wann PV-Anlagenbetreiber für den Solarstrom die Vergütung nach den Sätzen für Gebäudeanlagen verlangen können.


BGH entscheidet für Anlagenbetreiber (PDF-Datei)
Der Bundesgerichtshof hat mit einem Urteil vom 17.11.2010 (VIII ZR 277/09) Anlagenbetreiber gestärkt, die nachweisen müssen, dass vorrangiger Errichtungszweck des Gebäudes, auf dem sich eine Solaranlage befindet, nicht die Solarstromerzeugung ist. In die gleiche Richtung zielt das Votum 2008/42 der Clearingstelle EEG.



Rechtsanwalt Binder berät zu allen Rechtsfragen rund um das EEG:

* Einspeisevertrag mit dem Netzbetreiber
* Neuregelungen im EEG 2009
* Höhe der Solarstromvergütung
* Netzanschlusskosten, Netzausbaupflicht des Netzbetreibers, Kostentragung
* Vergütung für Freiflächen-Photovoltaikanlagen
* Vertetung des Anlagenbetreibers gegenüber dem Netzbetreiber
* Gerichtliche Auseinandersetzungen mit Netzbetreibern

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